Mitglied im BDSH e.V.
Ihre Ansprüche!
Sind Sie bei einem Unfall der
Geschädigte und ist die Haftungslage klar,
können Sie laut Schadenersatzrecht Ansprüche
gegenüber der gegnerischen
Versicherung geltend machen.
Dabei haben Sie auch das Recht auf:
- den Gutachter Ihres Vertrauens
Laut Gesetz zählen die Kosten des Sachverständigen zu den Beweissicherungskosten und werden erstattet.
Gegebenfalls sind weitere Ansprüche für Sie relevant:
- Nutzungsausfall - Unfallersatzwagen - Wertminderung
Rufen Sie uns an, wir sind für Sie da!
Kfz-Sachverständiger
Ingo Jarosch